Der Award of Excellence des Wissenschaftsministeriums wird seit 2008 an die 40 besten AbsolventInnen von Doktoratsstudien der wissenschaftlichen und künstlerischen Universitäten des vergangenen Studienjahres verliehen. Heuer wurden die Auszeichnungen am 12. November 2019 in der Aula der Wissenschaften in Wien vergeben. Seitens der Universität Graz durften sich drei Absolventen über den Preis freuen:
Hannes Fromm, Geisteswissenschaftliche Fakultät
Rahim Rastegar, Rechtswissenschaftliche Fakultät
Reinhard Schrank, Sozial- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Hannes Fromm, Institut für Anglistik, untersucht in seiner Dissertation die mediale Darstellung von Männern und Männlichkeit im englischsprachigen Nachrichtendiskurs. Dafür erstellte er einen Korpus mit Nachrichtentexten aus 18 britischen und US-amerikanischen Tageszeitungen und deren digitalen Versionen aus den Jahren 2014 bis 2016. Die linguistische Analyse veranschaulichte, dass völlig konträre Konzepte von Männlichkeit auch über die Nachrichten transportiert werden. Der eher negativ behafteten traditionellen Männlichkeit steht beispielsweise der immer lauter werdende Wunsch nach sozial verträglicheren Alternativen gegenüber. Darüber hinaus hat die Untersuchung vielfältige Verbindungen zu politischen Themen wie etwa den US-Wahlen und dem Brexit-Referendum sowie gesellschaftlichen Strömungen wie #MeToo und #BlackLivesMatter aufgezeigt.
Der Jurist Rahim Rastegar widmete seine Dissertation der Analyse der Gesellschafterklage in der GmbH und ihres systematischen Umfelds. Ziel war, die Rechtsschutzmöglichkeiten des Minderheitengesellschafters aufzuzeigen und damit das Bedürfnis nach der Gesellschafterklage zu veranschaulichen. Auf den konkreten Anwendungsbereich ging der Absolvent der Universität Graz ebenso ein wie auf ausgewählte, praxisorientierte Fragen, für die er auch Lösungsvorschläge erarbeitet hatte.
Reinhard Schrank, Institut für Unternehmensrechnung und Wirtschaftsprüfung, hat als Thema seiner Dissertation einen besonderen Aspekt der Prüfung von Finanzberichten gewählt. Stellt sich nämlich heraus, dass in den Finanzberichten Fehler enthalten sind, können die betroffenen WirtschaftsprüferInnen verklagt werden, denn sie haften für die Richtigkeit der Geschäftsberichte. Welche Anreize diese Haftung auf die Qualität der Prüfungsleistung und das Marktgefüge insgesamt haben, hat der Forscher anhand theoretischer Modelle demonstriert.